Heizungsförderung
Neue Heizung
mit bis zu 70% Förderung
Wer heute seine Heizung modernisiert, muss das nicht alleine stemmen. Der Staat fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit erheblichen Zuschüssen, über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Die Grundförderung beträgt 30 %, hinzu kommen je nach Einkommen und Zeitpunkt weitere Boni. Wer schnell handelt, sichert sich die besten Konditionen: Der Klimabonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich, die förderfähigen Kosten ebenfalls. Jetzt ist der richtige Moment.
Was gefördert wird
und was nicht.
Gefördert werden klimafreundliche Heizsysteme, die die Voraussetzungen der BEG erfüllen. Dazu gehören Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen sowie wasserstofffähige Heizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz. Auch Fachplanung, Baubegleitung und vorbereitende Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Was genau für Ihr Gebäude und Ihre Situation in Frage kommt, klären wir in einer persönlichen Beratung.

So setzt sich
die Förderung zusammen.
Die Förderung besteht aus bis zu drei Bausteinen:
30% Grundförderung
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, für die erste Wohneinheit aktuell bis zu 28.000 €.
40% Einkommensbonus
Hinzu kommt ein Einkommensbonus von bis zu 40 % für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 30.000 €, gestaffelt bis 50.000 €.
+ max. 16% Klimabonus
Und wer jetzt handelt, bekommt zusätzlich den Klimabonus von aktuell 16 %, der ab Februar 2027 sinkt und ab 2028 ganz entfällt.
In der Summe sind Förderungen von bis zu 70 % möglich, in Ausnahmefällen sogar bis zu 80 %.
Alle Zahlen auf einen Blick hat unser Partner Vaillant übersichtlich zusammengefasst.
Erst Antrag,
dann Auftrag.
Das Wichtigste zuerst: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Ablauf ist klar: Beratung und Planung, Angebot mit aufschiebender Bedingung, Antragstellung, Förderzusage abwarten, dann erst Beauftragung und Einbau. Nach Fertigstellung werden alle Unterlagen im Förderportal hochgeladen und der Zuschuss ausgezahlt. Klingt aufwendig, ist es aber nicht, wenn man weiß, wie es geht. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Häufige Fragen
zur Heizungsförderung
Die Förderung ist gut. Die Bürokratie dahinter weniger. Damit Sie wissen , worauf es ankommt, haben wir die wichitgsten Fragen für Sie zusammengefasst.
Welche Heizungen werden gefördert?
Gefördert werden klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellenheizungen sowie der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Welches System für Ihr Gebäude sinnvoll ist und welche Förderung möglich ist, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
Wie setzt sich die Heizungsförderung zusammen?
Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen: 30 % Grundförderung, dazu bis zu 40 % Einkommensbonus und aktuell 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Welche Boni für Sie in Frage kommen, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Wohnsituation und Ihrer bisherigen Heizung ab.
Wie hoch ist die Grundförderung?
Für den Einbau einer förderfähigen, klimafreundlichen Heizung gibt es grundsätzlich 30 % der förderfähigen Kosten. Das Einkommen spielt bei der Grundförderung keine Rolle.
Wer bekommt den Einkommensbonus?
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich erhalten: 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €.
Was ändert sich, wenn Kinder im Haushalt leben?
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden vom anzusetzenden Haushaltsjahreseinkommen einmalig 10.000 € abgezogen. So kann eine höhere Bonusstufe erreicht werden. Beispiel: Ein Einkommen von 40.000 € wird für die Förderung wie 30.000 € gewertet, dadurch sind 40 % statt 30 % Einkommensbonus möglich.
Wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?
Selbstnutzende Eigentümer erhalten aktuell 16 % zusätzlich, wenn sie eine funktionsfähige alte Heizung austauschen und das Gebäude danach nicht mehr fossil beheizt wird. Ab Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 vollständig.
Meine Gasheizung läuft noch. Kann ich warten?
Ja, das ist möglich. Wer jedoch Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus hat, verliert durch Warten bares Geld. Der Bonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich, gleichzeitig reduziert sich der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €. Wer jetzt plant, sichert sich die besten Konditionen.
Wie viel Förderung ist maximal möglich?
Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit betragen aktuell 28.000 €. Bei einer Förderung von 80 % ergibt das einen maximalen Zuschuss von 22.400 €. Grundsätzlich ist die Förderung auf 70 % gedeckelt. Bis zu 80 % sind möglich, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen höchstens 30.000 € beträgt, mit Familienzuschlag bis zu 40.000 €. Wichtig: Sowohl der Fördersatz als auch die förderfähigen Kosten sinken ab Februar 2027 halbjährlich.
Werden auch Mehrfamilienhäuser gefördert?
Ja. Für die erste Wohneinheit gelten förderfähige Kosten von bis zu 28.000 €. Für jede weitere Wohneinheit gelten gestaffelte Höchstbeträge: 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer erst baut und dann beantragt, geht leer aus. Wir stellen sicher, dass der richtige Ablauf eingehalten wird.
Was empfehlen wir als nächsten Schritt?
Wir beraten Sie unabhängig und ehrlich. Wir prüfen gemeinsam Ihr Gebäude, Ihr Budget, die Zukunftssicherheit, die Betriebskosten und alle Fördermöglichkeiten – und finden die Lösung, die wirklich zu Ihrem Zuhause passt.
Ihre Förderung.
Berechnet.
Wie viel Förderung Ihnen zusteht, hängt von vielen Faktoren ab. Mit unserem Förderrechner ermitteln Sie in wenigen Schritten Ihren voraussichtlichen KfW-Zuschuss und Ihre mögliche monatliche Rate im Ratenkauf-Modell.
Förderung berechnen mit Option der Finanzierung
Gut erklärt:
Was hinter der neuen BEG steckt.
Zahlen und Prozentsätze sind das eine. Zu verstehen, was die neue Förderrichtlinie in der Praxis bedeutet, ist das andere. Im SHK-Podcast spricht der Geschäftsführer von Vaillant über die neuen BEG-Regeln, was sich wirklich verändert hat und worauf es jetzt ankommt. Hörenswert für alle, die ihre Heizung modernisieren möchten.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Noch Fragen?
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